Auf Grund unserer 100 % -igen Garantieleistung werden wir den innerhalb der Frist auftretenden problematischen Zahnersatz unentgeldlich, ohne Fragen und problemlos wiederherstellen, ausbessern, austauschen.
Die einzige Bedingung für die Garantie der 100 %-igen Lächeln -Garantie ist, dass Sie sich halbjährlich einer Durchsicht unterziehen.
Für übergebene grössere Zahnersätze stellt unsere Praxis einen schriftlichen Garantieschein aus. Mit dem Garantieschein versichern wir Ihnen, dass wir bei der Herstellung des Zahnersatzes Materialien von ausgezeichneter Qualität verwendet haben und die während der Anfertigung angewandte Technologie den höchsten internationalen fachlichen und Qualitätsanforderungen entspricht.
Garantie-Zeiträume:
- für Füllungen: 1 Jahr
- für Inlays: 1 Jahr
- für Porzellan Veneers: 1 Jahr
- für herausnehmbare Prothesen: 1 Jahr
- für feste Prothesen: 2 Jahre